BAG: Versetzung und Auswahlverfahren nach TV Ratio DTKS
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.10.2012 - 6 AZR 86/11 - wie folgt: Ist der Arbeitgeber tariflich verpflichtet, den Arbeitnehmer durch Änderungsvertrag oder Änderungskündigung zunächst in einen Beschäftigungs- und Qualifizierungsbetrieb zu versetzen, ist eine sofortige unmittelbare Versetzung in eine Einheit außerhalb des Beschäftigungs- und Qualifizierungsbetriebs unwirksam.