R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
12.01.2011
Arbeitsrecht
LAG Rheinland-Pfalz: Versetzung bei Arbeitskräfteüberhang rechtens

Das LAG entschied in seinem Urteil vom3.12.2010 –1Sa213/10–wiefolgt: EineVersetzungkannaufgrund des Direktionsrechts oder durch eine Änderungskündigung erfolgen. Ein Arbeitgeber darf bei einem„Arbeitskräfteüberhang“ einenBeschäftigtenaneinenanderenDienstort versetzen. Diese Befugnis folge schon aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, so dass er auch keine Änderungskündigung vornehmen müsse. Der Arbeitgeber habe in diesen Fällen ein erhebliches betriebliches Interesse, Mitarbeiter zu versetzen. Er unterliegt in diesen Fällen auch nicht den strengen Kriterien einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl wie etwa bei einerKündigung.

stats