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Arbeitsrecht
25.01.2017
Arbeitsrecht
BAG: Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin bei einer Fluggesellschaft

Das BAG hat mit Urteil vom 30.11.2016 – 10 AZR 11/16 – wie folgt entschieden:

1. Bei der gerichtlichen Kontrolle der Ausübung des Weisungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB (hier: Versetzung an einen anderen Stationierungsort) kommt einer nicht missbräuchlichen und willkürfreien unternehmerischen Entscheidung erhebliches Gewicht zu.

2. Aus einer Bestimmung in einem Sozialplan (hier: § 8 Buchst. e des Interessenausgleichs und Sozialplans vom 8. Mai 2013), wonach Mitarbeiter nach einer Versetzung an einen anderen Stationierungsort für einen begrenzten Zeitraum „virtuell“ an ihrem bisherigen Stationierungsort verbleiben und die tariflichen Bestimmungen über „Dead-Head“-Anreisen für diese Zeit inhaltlich weiter Anwendung finden, kann nicht der Schluss gezogen werden, eine unternehmerische Organisationsentscheidung (hier: Schließung dezentraler Stationierungsorte) werde noch nicht umgesetzt. Vielmehr handelt es sich um eine Maßnahme zum Ausgleich oder zur Milderung der durch die Versetzungen eintretenden wirtschaftlichen Nachteile iSv. § 95 Abs. 1 Satz 2 TV PV.

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