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Arbeitsrecht
01.03.2017
Arbeitsrecht
BAG: Versetzung - Annex - anderweitige Rechtshängigkeit

Das BAG hat mit Urteil vom 30.11.2016 – 10 AZR 644/15 – wie folgt entschieden:

1. Wird eine auf einen näher bezeichneten Zeitpunkt angeordnete Versetzung eines Arbeitnehmers nachfolgend durch den Arbeitgeber geringfügig auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, liegt darin nicht notwendig eine neue Versetzung. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann darin auch ein Annex in Gestalt einer marginalen zeitlichen Korrektur der ursprünglichen Versetzung gesehen werden.

2. Ist die Unwirksamkeit einer Versetzung bereits Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens, so ist eine während der Dauer der Rechtshängigkeit anhängig gemachte weitere Klage, die sich gegen eine Anordnung des Arbeitgebers richtet, die lediglich einen Annex zu der bereits gerichtlich angegriffenen Versetzung beinhaltet, gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO unzulässig.

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