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Arbeitsrecht
21.12.2010
Arbeitsrecht
ArbG Frankfurt a. M.: Versenden privater sms mit dem Diensthandy

Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 24.9.2010 – 24 Ca 1697/10 – wie folgt: Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer mit seinem Diensthandy über einen Zeitraum von 22 Monaten über 16.000 private sms versendet. Hierdurch wurden Kosten i. H. v. 2500 Euro verursacht. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis zunächst fristlos und dann erneut ordentlich. Das Gericht erkannte die Kündigungen dennoch nicht an. Es hätte nach Auffassung des Gerichts zu einer früheren Reaktion des Arbeitgebers kommen müssen, da das Unternehmen die Rechnungen monatlich erhielt. Eine Abmahnung war vorliegend nicht erfolgt; diese hätte der Arbeitgeber aber aussprechen müssen.

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