BAG: Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater erstellen zu lassen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.8.2012 - 8 AZR 804/11 - wie folgt: In den Bereich der privaten Lebensführung darf durch das Weisungsrecht (§ 106 GewO) grundsätzlich nicht eingegriffen werden. Auch bei einer Nettolohnabrede betrifft eine Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien, die Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers durch eine bestimmte, vom Arbeitgeber beauftragte Steuerberatungsgesellschaft erstellen zu lassen, keine leistungssichernde Nebenpflicht. Durch eine solche Verpflichtung wird in das Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Für die Pflicht zur Preisgabe besonders sensibler Daten gibt es weder eine gesetzliche Grundlage noch stellt sie sich als verhältnismäßig im allgemeinen Sinn dar. Bei Eheleuten wird durch solche Vereinbarungen zudem entweder das Recht des Ehegatten auf informationelle Selbstbestimmung oder das gemeinsame Recht beider Eheleute auf gemeinsame steuerliche Veranlagung und damit Art. 6 Abs. 1 GG betroffen. Weder die Nettolohnabrede noch die Übernahme der Kosten einer Steuerberatung durch den Arbeitgeber stellen eine hinreichende Kompensation durch anderweitige Vorteile dar.