BAG: Verminderung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Entgeltfortzahlung im Urlaubsfall
Das BAG hat mit Urteil vom 11.11.2015 – 10 AZR 645/14 – wie folgt entschieden:
Die Verminderung der Jahressonderzahlung nach § 20 Abs. 1 TV-L unterbleibt nicht bereits dann, wenn der Beschäftigte Urlaubsansprüche erworben hat. Bezogen auf den Urlaub besteht ein die Verminderung gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L ausschließender „Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts“ nur, wenn dem Beschäftigten Urlaub gewährt wurde und er deshalb Anspruch auf Urlaubsentgelt hat.