LAG Nürnberg: Verlängerungsvertrag nach vorheriger Befristung mit Sachgrund
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 19.3.2008 - 4 Sa 673/07 - wie folgt: Soweit objektiv die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 S. 1 und 2 TzBfG vorliegen, kann sich ein Verlängerungsvertrag gem. § 14 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 2 TzBfG zeitlich auch an eine Befristung mit sachlichem Grund) anschließen. Vorliegend handelt es sich um ein befristetes Probearbeitsverhältnis gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Ziff. 5 TzBfG.
Volltext des Urteils: // BB-Online BBL2008-1057-2