BAG: Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.2.2008 - 7 AZR 786/06 - wie folgt: Eine Verlängerung i. S. d. § 14 Abs. 2 S.1 2. Hs. TzBfG liegt nicht vor, wenn im Ausgangsvertrag ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart wird, das in dem nachfolgend abgeschlossenen befristeten Arbeitsvertrag nicht mehr enthalten ist.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1617-2 unter www.betriebs-berater.de