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Arbeitsrecht
17.09.2019
Arbeitsrecht
BAG: Verkürzung der wöchentlichen Regelarbeitszeit nach § 9 Abs. 5 MTV TSI

Das BAG hat mit Urteil vom 11.7.2019 – 6 AZR 548/18 – wie folgt entschieden:

Die nach § 9 Abs. 3 MTV TSI bis zur Vollendung des 49. Lebensjahres reguläre Wochenarbeitszeit von 40 Stunden reduziert sich ab dem 50. Lebensjahr nach der in § 9 Abs. 5 MTV TSI vorgesehenen Staffel. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Wochenarbeitszeit von 40 Stunden am Tag vor der Überleitung in den MTV TSI noch iSd. § 5 Abs. 4 Satz 1 TV SR BS 2007 befristet abgesenkt war. Der Ausschluss der altersreduzierten Arbeitszeit in § 5 Abs. 3 TV SR BS 2007 kommt insoweit nicht zur Anwendung (Rn. 30 ff.).

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