R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
06.01.2009
Arbeitsrecht
BAG: Verkürzung der Arbeitszeit durch Dienstvereinbarung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom

8.10.2008 - 5 AZR 707/07 - wie folgt: Eine tarifliche

Öffnungsklausel, die eine befristete Herabsetzung

der Arbeitszeit um 20% durch eine betriebliche

Regelung ermöglicht und zugleich den

Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und

einen finanziellen Ausgleich vorsieht, verstößt

nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-101-1

unter www.betriebs-berater.de

stats