BAG: Verkürzung der Arbeitszeit durch Dienstvereinbarung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom
8.10.2008 - 5 AZR 707/07 - wie folgt: Eine tarifliche
Öffnungsklausel, die eine befristete Herabsetzung
der Arbeitszeit um 20% durch eine betriebliche
Regelung ermöglicht und zugleich den
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und
einen finanziellen Ausgleich vorsieht, verstößt
nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-101-1
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