BAG: Verknüpfung von Altersversorgung mit Arbeitszeitgestaltung
Der dritte Senat entschied in seinem Urteil vom 18.9.2007 – 3 AZR 639/06: Der Arbeitgeber darf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung davon abhängig machen, dass eine Betriebsvereinbarung über Regelungen zur flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit zustande kommt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-49-2