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Arbeitsrecht
14.10.2010
Arbeitsrecht
LAG Düsseldorf: Verhaltensbedingte Kündigung eines Chefarztes

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 1.7.2010 – 5 Sa 996/09 – wie folgt: Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses verstößt gegen das Verbot in Art. 5 Abs. 2 GO, eine nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe abzuschließen, wenn er nach erfolgter Scheidung eine zweite Ehe eingeht. Stellt ein derartiges Verhalten danach einen an sich geeigneten Kündigungsgrund i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG dar, so kann die Kündigung gleichwohl sozial ungerechtfertigt sein, wenn der katholische Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Kündigung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Der Arbeitgeber kann überdies mit der Kündigung gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens i. S. d. § 242 BGB verstoßen.

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