BAG: Verhaltensbedingte Kündigung - Grundschullehrerin
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.4.2012 - 2 AZR 156/11 - wie folgt: Eine Grundschullehrerin hat ihr Verhalten in der Schule so einzurichten, dass die Verwirklichung des ihr zukommenden gesetzlichen Erziehungsauftrags nicht gefährdet wird. Eine Grundschullehrerin verletzt erheblich ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, wenn sie Schülern zu Disziplinierungszwecken die Münder mit Tesafilm verklebt.