R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
12.08.2015
Arbeitsrecht
BAG: Vergütungsdifferenz wegen AGG-widriger Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

Das BAG hat mit Urteil vom 25.3.2015 – 5 AZR 458/13 – wie folgt entschieden:

1. Das AGG regelt nicht rückwirkend Sachverhalte, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 18. August 2006 bereits abgeschlossen waren, es findet jedoch Anwendung, wenn die Benachteiligung auf einer vor Inkrafttreten des AGG geschlossenen Vereinbarung beruht und der Sachverhalt bei Inkrafttreten des AGG noch nicht abgeschlossen war.

2. Die unechte Rückwirkung einer Rechtsnorm wird durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes und das Verhältnismäßigkeitsprinzip begrenzt. Die bloße allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde künftig unverändert fortbestehen, genießt ohne Hinzutreten besonderer Umstände keinen verfassungsrechtlichen Schutz.

stats