BAG: Vergütungsanspruch bei Saisonkurzarbeit
Das BAG hat in seinem Urteil vom 25.1.2012 - 5 AZR 671/10 - wie folgt entschieden: Werkpoliere, Baumaschinen-Fachmeister und Ofenwärter haben nach § 11 Nr. 1 Satz 2 und Satz 3 BRTV-Bau auch dann einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ihre Arbeit aus wirtschaftlichen Gründen völlig ruht. § 615 BGB wird im Anwendungsbereich des BRTV-Bau durch § 4 Nr. 6.1 BRTVBau und § 11 Nr. 1 Satz 2 und Satz 3 BRTV-Bau modifiziert.