BAG: Vergütung von Pausenzeiten im Atommülllager unter Tage
Das BAG hat mit Urteil vom 11.12.2019 – 5 AZR 579/18 – wie folgt entschieden:
1. Hat ein Arbeitnehmer im Bergbau seine Pausenzeiten unter Tage zu verbringen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 ArbZG), sind diese vergütungspflichtig (Rn. 15 ff.).
2. Die Regelungen des Bundesberggesetzes erfassen nicht abschließend jede Art des Bergbaus. Auch in Untertagedeponien zur Entsorgung von atomaren Abfällen werden bergbauliche Tätigkeiten ausgeführt. Die dort beschäftigten Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer im Bergbau iSd. § 2 Abs. 1 Satz 2 ArbZG (Rn. 23, 27).