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Arbeitsrecht
13.07.2018
Arbeitsrecht
BAG: Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

Das BAG hat mit Urteil vom 25.4.2018 – 5 AZR 245/17 – wie folgt entschieden:

Durch Tarifvertrag kann die Pflicht zur Vergütung von Umkleidezeiten abbedungen werden, auch wenn das An- und Ablegen der Dienstkleidung vergütungspflichtige Arbeit ist. Hierfür ist allerdings eine hinreichend klare Tarifregelung erforderlich (Rn. 31, 35).

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