BAG: Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung
Das BAG hat mit Urteil vom 25.4.2018 – 5 AZR 245/17 – wie folgt entschieden:
Durch Tarifvertrag kann die Pflicht zur Vergütung von Umkleidezeiten abbedungen werden, auch wenn das An- und Ablegen der Dienstkleidung vergütungspflichtige Arbeit ist. Hierfür ist allerdings eine hinreichend klare Tarifregelung erforderlich (Rn. 31, 35).