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Arbeitsrecht
31.01.2019
Arbeitsrecht
BAG: Vergütung eines berufsmäßigen Opernchorsängers bei Gesang in einer Stimmgruppe mit Laiensängern

Das BAG hat mit Urteil vom 15.11.2018 – 6 AZR 385/17 – wie folgt entschieden:

1. Erbringt ein berufsmäßiger Opernchorsänger eine Gesangsleistung in seiner Stimmgruppe nur mit Mitgliedern des sog. Extra-Chors, der aus nicht berufsmäßigen Sängern besteht, sieht der NV Bühne hierfür keine Sondervergütung vor (Rn. 22).

2. Ein solcher Anspruch besteht auch nicht gemäß § 612 Abs. 1 BGB iVm. § 71 Abs. 2 Buchst. f NV Bühne. Die Stimmgruppe ist nicht im Sinne dieser Tarifnorm einzeln besetzt, wenn ein berufsmäßiger Opernchorsänger mit Mitgliedern des sog. Extra-Chors singt (Rn. 25 ff.).

3. Der berufsmäßige Opernchorsänger ist nicht verpflichtet, eine etwaig schwächere Gesangsleistung des Extra-Chors durch eine ggf. sogar stimmschädigende Anstrengung auszugleichen. Eine durch den Einsatz des Extra-Chors verursachte Minderung der künstlerischen Qualität hat die Intendanz zu verantworten. Erbringt der berufsmäßige Opernchorsänger von sich aus zur Steigerung der Chorgesangsleistung eine überobligatorische Einzelleistung, kann er hierfür keine Sondervergütung erwarten (Rn. 34).

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