BAG: Vergütung eines Bauarbeiters bei Auslandseinsatz
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.4.2011 – 5 AZR 171/10 – wie folgt: Entsendet ein Unternehmen des Bauhauptgewerbes einen Bauarbeiter vorübergehend zum Arbeitseinsatz ins Ausland, und treffen die Parteien für diesen Einsatz keine Vergütungsregelung, schuldet der Arbeitgeber nach § 612 BGB die übliche Vergütung. Diese richtet sich nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn), sofern im vergleichbaren Wirtschaftskreis tatsächlich keine höhere Vergütung für Auslandseinsätze gewährt wird. Ob in diesen Fällen der Mindestlohn West oder der Mindestlohn Ost zu zahlen ist, bestimmt sich nach dem Einstellungsort. Das ArbG hat der Klage in Höhe des Mindestlohns West stattgegeben. Das LAG hat dem Kläger lediglich den Mindestlohn Ost zugesprochen. Das BAG hat sich der Auffassung des LAG angeschlossen. Der Kläger kann mangels einer anderweitigen Vergütungsvereinbarung für seinen Auslandseinsatz in Dänemark (nur) den Mindestlohn Ost verlangen.
(PM BAG vom 20.4.2011)