BAG: Vergleichsentgelt bei Überleitung des Beschäftigten vom BAT in den TVöD
Mit der Verweisung in § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. TVÜ-VKA auf § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT ist zugleich die Regelung des § 29 Abschn. B Abs. 7 BAT in Bezug genommen. Die Berechnung des Vergleichsentgelts nach § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA kann auch noch nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 37 TVöD geändert werden. Nur die sich daraus möglicherweise ergebenden Rückforderungsansprüche des Arbeitgebers unterliegen ebenso wie etwaige weitergehende Entgeltansprüche des Beschäftigten der Ausschlussfrist des § 37 TVöD.
BAG-Entscheidung vom 25.6.2009 - 6 AZR 384/08.