BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Halbanrechnung für Bestandsrentner
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten auf Grund von Versorgungs-Tarifverträgen eine Zusatzversorgungsrente. Dem System der Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt lag bis zum 31.12.2000 das Gesamtversorgungsprinzip zugrunde. In seiner "Halbanrechnungsentscheidung" vom 22.3.2000 hat das BVerfG in der Halbanrechnung derartiger Vordienstzeiten bei voller Berücksichtigung der gesetzlichen Rente einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz gesehen. In der Folgezeit wurde das Gesamtversorgungssystem zum 31.12.2000 geschlossen und durch ein Versorgungspunktemodell ersetzt. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass die Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes bei der Berechnung der Versorgungsrente für solche Versicherte, die bis zum 31.12.2000 versorgungsberechtigt geworden seien, nicht gegen den Gleichheitssatz verstoße. Dies ist nach dem BVerfG nicht zu beanstanden.
(Quelle: PM BVerfG vom 15.5.2008)