LAG Köln: Verfallfrist des Urlaubs bei Wiedergenesung
Das LAG entschied in seinem Urteil vom18.5.2010 – 12 Sa 38/10 – wie folgt: Kann Urlaub aufgrund einer Erkrankung des Arbeitnehmers biszum Ablauf des Übertragungszeitraums nicht genommen werden und steht er deshalb dem Arbeitnehmer noch zum Zeitpunkt der Wiedergenesung zu, unterfällt er bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis gemeinsam mitdemUrlaub ausdemJahr der Wiedergenesung der Verfallfrist des § 7 Abs. 3BurlG. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Zeitraum zwischen Wiedergenesung und Ende Urlaubsjahres zur vollständigen Inanspruchnahme des Urlaubs ausreicht. Anders als beim Urlaubsabgeltungsanspruchgreifen(allgemeine) vertraglicheoder tarifvertraglicheVerfallfristennichtein.