BAG: Verfall von Versorgungsanwartschaften – Altersdiskriminierung
Das BAG hat mit Urteil vom 28.5.2013 - 3 AZR 210/11 - wie folgt entschieden: Das in § 1b Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 30f Abs. 2 BetrAVG i. d. F. des Gesetzes vom 10.12.2007 (BGBl. I S. 2838) für die Unverfallbarkeit von Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bestimmte Mindestalter von 30 Jahren bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist mit Unionsrecht vereinbar und verfassungsgemäß.