BAG: Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts - Lohngleichheitsgebot
Das BAG hat mit Urteil vom 28.5.2013 - 3 AZR 210/11 - entschieden: Das in § 1b Abs. 1 Satz 1 iVm. § 30f Abs. 2 BetrAVG idF des Gesetzes vom 10. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2838) für die Unverfallbarkeit von Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bestimmte Mindestalter von 30 Jahren bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist mit Unionsrecht vereinbar und verfassungsgemäß.