BAG: Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters
Das BAG hat mit Urteil vom 15.10.2013 - 3 AZR 10/12 - entschieden: Das in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG idF des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3610) für die Unverfallbarkeit von Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bestimmte Mindestalter von 35 Jahren bei der Been-digung des Arbeitsverhältnisses ist mit Unionsrecht vereinbar und verfassungsgemäß.