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Arbeitsrecht
11.03.2011
Arbeitsrecht
LAG Berlin: Verdachtskündigung

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 16.12.2010 – 2 Sa 2022/10 – wie folgt: Ein Verdacht, der sich auf eine „Summe“ von in den Einzelheiten allerdings nicht abgegrenzten Taten bezieht, reicht nicht aus. Wird der AN zu Teilnahme an einem Anhörungsgespräch zu einer Verdachtskündigung unter dem Vorwand bestimmt, es handele sich um ein Gespräch über die Übernahme zusätzlicher Schichten, so ist die für die Wirksamkeit der Verdachtskündigung konstitutive Anhörung nicht ordnungsgemäß erfolgt und demzufolge die Kündigung unwirksam. Eine Anhörung ist auch dann nicht ordnungsgemäß, wenn sie unter Umständen stattfindet, die dem Charakter der Anhörung nicht enstprechen.

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