BAG: Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung für den Arbeitnehmer
Der BAG hat mit Beschluss vom 14.6.2017 – 10 AZR 330/16 (A) - wie folgt entschieden: Der Zehnte Senat möchte die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitnehmer nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB nicht – auch nicht vorläufig – an eine Weisung des Arbeitgebers gebunden ist, die die Grenzen billigen Ermessens nicht wahrt.
Damit weicht der Senat von der Rechtsaufassung des Fünften Senats (22.2.2012 – 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34) ab. Der Zehnte Senat fragt nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG beim Fünften Senat an, ob dieser an seiner Rechtsauffassung festhält.