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Arbeitsrecht
25.05.2012
Arbeitsrecht
BGH: Urlaubsgeld fällt nicht in die Insolvenzmasse

Der BGH entschied in seinem Beschluss vom 26.4.2012 – IX ZB 239/10 – wie folgt: Urlaubsgeld fällt nicht in die Insolvenzmasse, soweit es den Rahmen des Üblichen in gleichartigen Unternehmen nicht übersteigt; dies gilt auch dann, wenn das Urlaubsgeld in den vorgegebenen Grenzen eine erhebliche Höhe erreicht. 

--> Vgl. zum Insolvenzrecht das kommende Schwerpunktheft 25/2012.

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