BAG: Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle
Das BAG hat mit Urteil vom 22.7.2014 - 9 AZR 981/12 - entschieden:
Es kann eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellen, wenn die Leistung einer Sonderzahlung voraussetzt, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.
Das ist insbesondere der Fall, wenn die Sonderzahlung Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung ist. Ein schützenswertes Interesse des Arbeitgebers daran, das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nachträglich zu verändern, kann nicht anerkannt werden. Wird ein Urlaubsgeld pro genommenen Urlaubstag vereinbart, handelt es sich nicht um eine Leistung, die vom Arbeitnehmer durch Arbeitsleistung verdient werden muss. Die Anknüpfung des Urlaubsgelds an den genommenen Urlaubstag verdeutlicht, dass das Urlaubsgeld dem Erholungszweck des Urlaubs und nicht der Vergütung einer Arbeitsleistung dienen soll und damit zum Urlaub akzessorisch ist.