BAG: Urlaubsgeld - Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag - Urlaubsabgeltung - Minderung des Urlaubs bei selbst verschuldetem Ausscheiden des Arbeitnehmers
Das BAG hat mit Urteil vom 20.1.2015 — 9 AZR 585/13 — wie folgt entschieden:
1. Enthält ein Formulararbeitsvertrag, der pauschal auf einen Tarifvertrag Bezug nimmt, eine ausdrückliche Regelung, die von einer tariflichen Bestimmung abweicht, hat die von der Tarifvorschrift abweichende Regelung grundsätzlich Vorrang.
2. Der MTV sieht keine eigenständigen, vom Bundesurlaubsgesetz abweichenden Regelungen zur Befristung und Übertragung bzw. zum Verfall des Urlaubsanspruchs vor.
3. § 8 Nr. 7 Buchst. g Abs. 1 Satz 1 MTV, dem zufolge sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bei „vorsätzlich verschuldeter fristloser Entlassung“ auf den gesetzlichen Urlaub vermindert, führt lediglich zu einer Minderung des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub, den der Arbeitnehmer im Jahr seiner Entlassung erworben hat. Die Tarifbestimmung erfasst nicht übertragene Mehrurlaubsansprüche aus den Vorjahren.