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Arbeitsrecht
04.05.2018
Arbeitsrecht
BAG: Urlaubsabgeltung - Streitgegenstand - Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

Das BAG hat mit Urteil vom 23.1.2018 – 9 AZR 200/17 – wie folgt entschieden:

1. Durch ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot bedingte Ausfallzeiten wirken sich nicht nachteilig auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch einer Arbeitnehmerin aus.

2. Die Elternzeit eines Arbeitnehmers, die zu einer Suspendierung der Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis führt, hat für sich genommen keinen Einfluss auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch.

3. Gemäß § 17 Abs. 2 BEEG, dem zufolge der Arbeitgeber Urlaub, den der Arbeitnehmer vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten hat, nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren hat, bezeichnet nicht einen besonderen Übertragungszeitraum, sondern bestimmt das für die Fristberechnung maßgebliche Urlaubsjahr.

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