BAG: Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist - Fälligkeit
Das BAG hat mit Urteil vom 8.4.2014 - 9 AZR 550/12 - entschieden:
Auch der Anspruch auf Abgeltung des nach lang andauernder Arbeitsunfähigkeit bestehenden gesetzlichen Mindesturlaubs kann aufgrund tariflicher Ausschlussfristen verfallen. Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu ent-nehmen, so kann der Gläubiger die Leistung gemäß § 271 BGB sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. Der Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird damit regelmäßig sofort fällig. Die Tarifvertragsparteien können aber einen anderen Fälligkeitszeitpunkt - zum Beispiel das Ende des Monats, in dem das Arbeitsverhältnis endet - vereinbaren. Die Fälligkeitsregelung des § 15 Abschn. I Nr. 11 EMTV gilt nicht für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
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