BAG: Urlaubsabgeltung - Auslegung der Ausschlussfristenregelung in einem Formularbeitsvertrag - Minderung des Urlaubsanspruchs bei Wechsel des Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr
Das BAG hat mit Urteil vom 16.12.2014 — 9 AZR 295/13 wie folgt entschieden:
1. Mit § 6 Abs. 1 BUrlG, dem zufolge der Anspruch auf Urlaub nicht besteht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist, formuliert das Gesetz eine negative Anspruchsvoraussetzung.
2. Ein Arbeitnehmer, der in dem Kalenderjahr seines Eintritts in das Arbeitsverhältnis von dem Arbeitgeber Urlaub verlangt, hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die Voraussetzungen, unter denen § 6 Abs. 1 BUrlG eine Anrechnung bereits gewährten Urlaubs vorsieht, nicht vorliegen. Dabei gelten die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast.
3. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung kann als reiner Geldanspruch Ausschlussfristen unterliegen, die in einem Formulararbeitsvertrag geregelt sind.