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Arbeitsrecht
04.08.2015
Arbeitsrecht
BAG: Urlaub - Kürzung für jeden vollen Monat der Elternzeit - Zeitpunkt der Kürzungserklärung - Aufgabe der Surrogatstheorie

Das BAG hat mit Urteil vom 19.5.2015 – 9 AZR 725/13 – wie folgt entschieden:

1. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat.

2. Der Abgeltungsanspruch ist kein Äquivalent zum Urlaubsanspruch, sondern ein Aliud in Form eines selbstständigen Geldanspruchs.

3. Im Jahr 2011 bestand kein schutzwürdiges Vertrauen aufgrund der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Kürzungserklärung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegeben werden kann.

BEEG § 17; BUrlG § 7 Abs. 3 und Abs. 4

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