BAG: Unzulässiger Feststellungsantrag
Der Betriebsrat hat an der Feststellung, dass ein Arbeitgeber an einen bestimmten Tarifvertrag gebunden ist, jedenfalls dann kein Rechtsschutzinteresse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO, wenn nicht erkennbar ist, dass eine aktuelle betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition des Betriebsrats davon unmittelbar erfasst wird.
BAG-Entscheidung vom 1.7.2009 - 4 ABR 8/08