BAG: Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung - (Teil-)Nichtigkeit eines Tarifvertrages
Das BAG entschied am 16.11.2011 - 4 AZR 856/09 - wie folgt: Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Tarifbestimmungen führt grundsätzlich entgegen der Auslegungsregel des § 139 BGB nicht zur Unwirksamkeit des Tarifvertrages als Ganzem, wenn der Tarifvertrag ohne die unwirksamen Regelungen noch ein sinnvolles und in sich geschlossenes Regelwerk darstellt.