: Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft
In einem Arbeitgeberverband, dessen Satzung den unmittelbaren Einfluss von Mitgliedern ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedern) auf Entscheidungen über die Verwendung eines Arbeitskampffonds vorsieht und dadurch den notwendigen Gleichlauf von Verantwortlichkeit und Betroffenheit in Bezug auf Tarifnormen nicht mehr gewährleistet, kann ein bisher tarifgebundenes Mitgliedsunternehmen nicht tarifrechtlich wirksam in den OT-Status überwechseln.
BAG-Entscheidung vom 22.4.2009 - 4 AZR 111/08