BAG: Unwirksamkeit einer Kündigung – fehlerhafte Massenentlassung
Das BAG hat mit Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 371/11 - wie folgt entschieden: Eine Kündigung ist nach § 134 BGB nichtig, wenn im Zeitpunkt ihres Zugangs die – nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche – Massenentlassungsanzeige nicht wirksam erstattet ist.