LAG Mecklenburg-Vorpommern: Unwirksame Verschwiegenheitsklausel
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 21.10.2010 – 2 Sa 23/07 – wie folgt: Eine arbeitsvertragliche Verschwiegenheitsklausel bezüglich des Verdienstes benachteiligt einen Arbeitnehmer unangemessen.Denn jeder Arbeitnehmer darf frei über sein Gehalt sprechen. Das Gespräch selbst ist die einzige Möglichkeit festzustellen, ob der Arbeitgeber bei der Lohnhöhe den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalte. Zudem verstößt die vertragliche Verschwiegenheitsvereinbarung gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit, weil es Mitteilungen über die Lohnhöhe an eine Gewerkschaft verbietet. Wenn aber die Gewerkschaften dieLohnstruktur eines Unternehmens nicht kennt, sind sinnvolle Arbeitskämpfeunmöglich.