LAG Berlin-Brandenburg: Unwirksame Verdachtskündigung wegen Tätigkeit als IM
Der achte Senat entschied in seinem Urteil vom 1.2.2008 - 8 Sa 1625/07 - wie folgt: Eine fristlose Kündigung gegenüber einer Angestellten des öffentlichen Dienstes wegen des Verdachts der Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR aufgrund von Erkenntnissen aus den so genannten Rosenholzdateien der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, ist unwirksam.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-665-1