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Arbeitsrecht
12.04.2012
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Unwirksame Kündigung trotz Fremdvergabe

Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 7.2.2012 – 7 Sa 2164/11 – wie folgt: Das LAG hat die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung einer Reinigungskraft für unwirksam erklärt. Das Unternehmen hatte Umstrukturierungsmaßnahmen vorgenommen und dabei unter anderem die unternehmerische Entscheidung getroffen, die Reinigungsarbeiten nicht mehr durch eigene Kräfte durchzuführen, sondern diese per Fremdvergabe auszulagern. Gegenüber den Reinigungskräften, die tarifvertraglich ordentlich nicht mehr kündbar waren, wurde daraufhin eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Der Arbeitgeber könne sich – ebenso wie bei anderen Verträgen – nicht ohne Weiteres von seiner Vertragsbindung gegenüber dem Arbeitnehmer lossagen, sondern müsse die ordentliche Unkündbarkeit der Reinigungskraft bereits bei der Erstellung seines unternehmerischen Konzepts in Rechnung stellen. Umstände, dass die Auslagerung der Reinigungsarbeiten auf Dritte unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten unumgänglich gewesen sei, habe der Arbeitgeber nicht vorgetragen. Die Revision ist zugelassen.

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