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Arbeitsrecht
20.05.2011
Arbeitsrecht
LAG Baden-Württemberg: Unwirksame Betriebsratswahl wegen falscher Anzahl leitender Angestellter

Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 2.5.2011 – 7 TaBV 7/10 – wie folgt: Die Betriebsratswahl im Betrieb „Zentrale“ der Daimler AG vom 10.3.2010 ist unwirksam. Das Gericht stellte fest, dass jedenfalls die vomWahlvorstand getroffeneZuordnungsentscheidung, die636Führungskräfte der Ebene E 3 als leitende Angestellte von der Betriebsratswahl auszuschließen, offensichtlich fehlerhaft erfolgt ist. Eine eigenständige Prüfung ist nicht erfolgt, der Wahlvorstand hat ohne Rücksicht auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine von der Arbeitgeberin elektronisch zur Verfügung gestellte Liste der darin als leitende Angestellte aufgeführten Beschäftigten der Führungsebene E 3 übernommen, die wiederum auf einer Absprache vom19.12.2011mit dem damaligen Betriebsrat beruhte.

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