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Arbeitsrecht
15.04.2010
Arbeitsrecht
LAG Köln: Unwirksame Bestimmung der Arbeitszeit

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 11.11.2009 – 9 Sa 584/09 – wie folgt: Eine arbeitsvertragliche Bestimmung, wonach der Arbeitnehmer im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden zu arbeiten hat, wobei die Einzelheiten der Arbeitgeber im Diensteinsatzplan festlegen kann, verstößt gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn kein Zeitraum festgelegt ist, innerhalb dessen die Durchschnittsvorgabe erreicht sein muss. Die Bestimmung kann nicht im Wege einer geltungserhaltenden Reduktion oder einer ergänzenden Vertragsauslegung mit der Maßgabe aufrechterhalten werden, dass die monatliche Arbeitszeit mindestens 150 Stunden beträgt.

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