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Arbeitsrecht
18.03.2010
Arbeitsrecht
BAG: Unterbrechung der Schichtarbeit durch Bereitschaftsdienst

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.1.2020 – 10 AZR 990/08 – wie folgt: Bereitschaftsdienste von drei Stunden am Samstag und vier Stunden 25 Minuten in der Nacht auf Sonn- und Feiertage unterbrechen die für eine Wechselschichtarbeit erforderliche Arbeit „rund um die Uhr“ an allen Tagen der Woche. Eine Wechselschichtzulage ist dann nicht geschuldet.

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