BAG: Unklarheitenregelung bei Sonderzuwendung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.1.2010 – 10 AZR 914/08 – wie folgt: Die Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB setzt voraus, dass die Auslegung einer einzelnen AGB-Bestimmung mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen lässt und von diesen keines den klaren Vorzug verdient. Bestimmt ein Formulararbeitsvertrag, dass sämtliche Sonderzahlungen freiwillige Zuwendungen sind, für die kein Rechtsanspruch besteht und soll sich nach einem Klammerzusatz die Weihnachtsgratifikation nach den Bestimmungen des BAT richten, so ist diese Regelung unklar. Der Freiwilligkeitsvorbehalt erfasst in diesem Fall nicht den Anspruch auf eineWeihnachtsgratifikation.