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Arbeitsrecht
09.10.2013
Arbeitsrecht
BAG: Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

Das BAg hat mit Beschluss vom 9.7.2013 - 1 ABR 17/12 - entschieden: Ist die Zuständigkeit für die Ausübung eines Beteiligungsrechts nicht offenkundig, sind die dafür in Betracht kommenden Arbeitnehmervertretungen im Beschlussver-fahren nach § 83 Abs. 3 ArbGG anzuhören. Ist eine solche Beteiligung in den Vo-rinstanzen unterblieben, kann die Einbeziehung der bisher übergangenen Arbeit-nehmervertretungen in das Rechtsbeschwerdeverfahren unterbleiben, wenn der Antrag aufgrund seiner fehlenden Bestimmtheit vom Rechtsbeschwerdegericht als unzulässig abzuweisen ist.

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