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Arbeitsrecht
27.10.2011
Arbeitsrecht
BFH: Umsatzsteuerliche Organschaft – organisatorische Eingliederung

Der BFH hat durch Urteil vom 7.7.2011 – V R 53/ 10 – entschieden: Die organisatorische Eingliederung einer GmbH im Rahmen einer Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) kann sich daraus ergeben, dass der Geschäftsführer der GmbH leitender Mitarbeiter des Organträgers ist, der Organträger über ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der GmbH verfügt und zur Bestellung und Abberufung des GmbH-Geschäftsführers berechtigt ist. Offen bleibt, ob an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten ist, nach der es für die organisatorische Eingliederung ausreicht, dass bei der Organgesellschaft eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung ausgeschlossen ist.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2709-3 unter www.betriebs-berater.de

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