BAG: Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit - Vertragsauslegung
Das BAG hat mit Urteil vom 10.7.2013 - 10 AZR 898/11 - entschieden: Enthält ein von einem tarifgebundenen Arbeitgeber verwendeter Arbeitsvertrag eine zeitdynamische Bezugnahmeklausel auf die einschlägigen Tarifverträge, kann die Angabe der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen tariflichen Arbeitszeit im Arbeitsvertrag ohne weitere Anhaltspunkte nicht als konstitutiv angesehen werden. Unklarheiten iSv. § 305c Abs. 2 BGB bestehen in einem solchen Fall nicht. Die Dauer der Wochenarbeitszeit bestimmt sich vielmehr auch im Fall einer Arbeitszei-terhöhung nach der tariflichen Regelung.