BAG: Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung (Entscheidungsreport)
BAG, Urteil vom 16.12.2008 - 9 AZR 893/07
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Leitsatz:
Hat die Arbeitszeitverteilung eines einzelnen Arbeitnehmers Auswirkungen auf das kollektive System der Verteilung der betriebsüblichen Arbeitszeit, kann eine Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Neuverteilung seiner Arbeitszeit entgegenstehen. Der Betriebsrat hat bei der Ausübung seines Mitbestimmungsrechtes darauf zu achten, dass die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gefördert wird. Diese allgemeine Aufgabe des Betriebsrates führt nicht notwendig zum Vorrang der Interessen des einzelnen Arbeitnehmers, der Familienpflichten zu erfüllen hat. Den Betriebsparteien steht bei der Abwägung der Einzel- und Kollektivinteressen ein Beurteilungsspielraum zu.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Katrin Löffler, Ashurst LLP Zum Entscheidungsreport